Briefwechsel

In Vorbereitung auf die endgültige Souveränität unseres Staatswesens haben wir uns an Regierungen, Behörden, Ämter und Vereine gewandt, um zuerst unsere Fahne genehmigen zu lassen. Wir sind überrascht, mit welcher Ernsthaftigkeit unsere Bitte geprüft, beschieden oder abgelehnt worden ist.

Nachfolgend können Sie sich davon überzeugen – aus den Antwortschreiben haben wir die Kernsätze ausgewählt, der volle Wortlaut des Briefwechsels wird in der Galerie Silberstein in der Ausstellung GLASNOST gezeigt.

Schwarzenberg, am 08.05.1998
Betr.: Erteilung einer Erlaubnis für die Verwendung des (s. Abbildung – Entwurf Eberhard Dietzsch / Gera) Flaggensymbols “Freie Republik Schwarzenberg” mit nachfolgender Begründung.

Antrag

Sie wurden uns als Ansprechpartner genannt, unseren nachfolgend geschilderten Absichten die erforderliche Genehmigung zu erteilen.

Begründung:
Mai 1945 – Deutschland ist von den Truppen der erfolgreichen Alliierten besetzt. Nur der erzgebirgische Landkreis Schwarzenberg untersteht weder amerik. noch sowj. Besatzungsbehörden. Er bleibt unglaublicherweise unter alleiniger deutscher Verwaltung. So entstand für 6 Wochen die “Freie Republik Schwarzenberg”.

Ohne Druck der Siegermächte wurden demokratische Selbstverwaltungsorgane in Gang gesetzt. Es gab eigenes Geld, eigene Briefmarken und Ansätze zu einer eigenen Verfassung. Die Bürokratie war auf ein Minimum reduziert. Der Schriftsteller Stefan Heym hat dieses Kapitel deutscher Geschichte in seinem Roman “Schwarzenberg” gewürdigt.Anknüpfend an diese Tatsachen wollen wir, vorerst als eingetragener Verein “KunstZONE e.V.” dieses Ideal wieder Wirklichkeit werden lassen. Die theoretischen Vorarbeiten sind geleistet, die “Freie Republik Schwarzenberg” noch vor dem Jahr 2000 auszurufen. Es wird eine Republik in einem vereinten Europa sein. Eine Keimzelle voller Kreativität und Ausstrahlung auf andere Landkreise und Länder.

Symbolisch wird dies auf unseren Wappen und unserer Flagge verdeutlicht. Der Entwurf stammt nach unseren Vorgaben von dem bekannten Geraer Grafiker Eberhard Dietzsch. (s. Abbildung). Wir wären Ihnen dankbar, wenn wir bis zum 12. Juni 1998 ein Antwortschreiben Ihrerseits mit einer Stellungnahme, Befürwortung und Genehmigung erhalten könnten, da wir am 13. Juni 98 im Rahmen einer Pressekonferenz das neue Symbol, verbunden mit unseren weiteren Absichten einer breiten Öffentlichkeit vorstellen werden.

Mit der Hoffnung auf eine positive Resonanz Ihrerseits, um unser Symbol und Staatsflagge in der Welt bekannt zu machen, verbleiben wir Hochachtungsvoll

Wir erhielten u.a. Antwort:
SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI
POLIZEIDIREKTION AUE
STAATLICHES AMT FÜR LÄNDLICHE NEUORDNUNG
Wurzen
EUROPA-ZENTRUM MEISSEN E.V.
Oberlandesgericht Dresden
Der Präsident
BUNDESKANZLERAMT
521-25105-Ku 65/4/98
BISTUM DRESDEN-MEISSEN
BISCHÖFLICHES ORDINARIAT
KULTURFORUM DER SOZIALDEMOKRATIE
BUNDESRAT
RECHTSANWALTSKAMMER SACHSEN
BUNDESKANZLERAMT
132 – K – 605 744/98/0001
BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT
MEHR DEMOKRATIE e.V.
Bundesbüro München
Stadt Schwarzenberg / Erzgeb.
Staatliche Amt für Ländliche Neuordnung
Oberlungwitz
Bundesministerium der Verteidigung
Deutscher Städte- und Gemeindebund
DEUTSCHER BUNDESTAG
Petitionsausschuß
SÄCHSISCHER LANDTAG
PETITIONSAUSSCHUSS
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland
FORUM BÜRGERINNEN- UND BÜRGERBEWEGUNGEN
Hamburg
Regierungspräsidium
Chemnitz
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ

SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI
Sollten Sie tatsächlich beabsichtigen, sich im staatstrechtlichen Sinne zu konstituieren, weise ich darauf hin, daß für die Bildung eines Staates sowohl ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk als auch eine einheitliche Staatsverwaltung erforderlich sind. Aus hiesiger Sicht dürfte zumindest zweifelhaft sein, ob die Bewohner der Region um Schwarzenberg sich als Staatsvolk begreifen.

POLIZEIDIREKTION AUE
Der Leiter Ihr Schreiben habe ich zuständigkeitshalber an das Landratsamt Aue-Schwarzenberg mit der Bitte um abschließende Bearbeitung gesandt.

STAATLICHES AMT FÜR LÄNDLICHE NEUORDNUNG
Wurzen – Der Leiter
Schwarzenberg liegt jedoch im Regierungsbezirk Chemnitz. Deshalb wurde Ihr Antrag mit Anlage zuständigkeitshalber an das Staatliche Amt für Ländliche Neuordnung (ALN) Oberlungwitz gesendet.

EUROPA-ZENTRUM MEISSEN E.V.

Ich weiß nicht, woher Sie diese Information haben bzw. wer uns als Ansprechpartner für diese Angelegenheit genannt hat. Das Europa-Zentrum Meißen e.V. ist eine gemeinnützige Bildungs- und Begegnungsstätte.

Oberlandesgericht Dresden
Der Präsident
Mit Interesse habe ich Ihr Schreiben über eine „Freie Republik Schwarzenberg” in einem vereinten Europa gelesen. Ich gehe davon aus, daß ich durch die regionale Presse von den weiteren Aktiviäten Ihres Vereins erfahren werde. Zu der Verwendung Ihres Flaggensymbols kann ich jedoch keine Stellungnahme abgeben, da eventuelle Erlaubnisse nicht in die Zuständigkeit des Präsidenten des Oberlandesgerichts fallen.

BUNDESKANZLERAMT
521-25105-Ku 65/4/98
Ich habe Ihren Brief an das innerhalb der Bundesregierung für Staatssymbole zuständige Bundesministerium des Innern weitergeleitet und bitte Sie, die Antwort von dort abzuwarten.

BISTUM DRESDEN-MEISSEN
BISCHÖFLICHES ORDINARIAT
Der Generalvikar
… teilen wir Ihnen mit, daß wir als kirchliche Behörde für diese Frage nicht zuständig sind.

KULTURFORUM DER SOZIALDEMOKRATIE
leider muß ich Ihnen mitteilen, daß das Kulturforum der Sozialdemokratie keine Erlaubnis zur Genehmigung europäischer Symbole erteilen kann.

BUNDESRAT
III D 1 – 366/98
Zu meinem Bedauern muß ich Ihnen mitteilen, daß in Ihrer Angelegenheit von hier aus nichts veranlaßt werden kann.
Ich möchte Ihnen empfehlen, sich mit Ihrem Anliegen an das Sächsische Staatsministerium des Inneren zu wenden.

RECHTSANWALTSKAMMER SACHSEN
Wir können lediglich die Standesaufsicht über alle in Sachsen zugelassenen Rechtsanwälte ausüben. Weitere Befugnisse stehen uns nicht zu. Sie sollten sich deshalb mit Ihrem Anliegen an die Sächsische Staatsregierung wenden.

BUNDESKANZLERAMT
132 – K – 605 744/98/0001
Für Ihr Schreiben an Herrn Bundesminister Friedrich Bohl danke ich Ihnen.
Zuständiges Fachministerium innerhalb der Bundesregierung für die von Ihnen angesprochene Thematik ist das Bundesministerium des Innern. Dorthin habe ich Ihre Eingabe mit der Bitte um Prüfung und Übernahme der weiteren Beantwortung weitergeleitet.

BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT

Ich empfehle Ihnen, mit Ihrem Anliegen an das Bundesministerium des Inneren oder an die Europäische Kommission heranzutreten.

MEHR DEMOKRATIE e.V.
Bundesbüro München
ich habe mich über Ihren Brief gefreut und mir gleich das Buch von Stefan Heym bestellt – da ich noch nie was von der Freien Republik Schwarzenberg gehört habe, dies aber sehr interessant finde.
So ich weiß, ist die Verwendung einer Fahne nicht genehmigungspflichtig. Ich bin auch der Meinung, daß die Menschen immer mehr das tun sollten, was sie für richtig halten. Aber ich kann Ihnen eine kleine Episode aus München erzählen:
Ich habe mich viel mit dem Erweiterten Kunstbegriff von Joseph Beuys beschäftigt, wir hatten mit einer Gruppe eine Ausstellung im “Freiraum” (ein selbstverwaltetes Kulturhaus in München) organisiert und in dem Rahmen eine Fahne zum Fenster herausgehängt. Dies wurde uns nach wenigen Tagen untersagt, da der “Luftraum” der Stadt München gehöre, die Fahne den Luftraum verletze und deshalb das Aufhängen genehmigungspflichtig sei!
Es interessiert mich, wie Ihre Geschichte weitergeht, ich würde mich über weitere Nachrichten freuen.

Stadt Schwarzenberg / Erzgeb.
Beachten Sie bitte die staats- und verfassungsrechtlichen Probleme, die sich aus Ihrer Zielstellung ergeben könnten.

Staatliche Amt für Ländliche Neuordnung

Oberlungwitz – Der Leiter
Das Regierungspräsidium Chmenitz ist gemäß § 6 Abs1 S.2i.V.m. § 112 Abs. 1 S. 2 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen Genehmigungsbehörde.

Bundesministerium der Verteidigung
Fü S 14
Leider muß ich Ihnen mitteilen, daß ich Ihrem Wunsch, Ihnen eine Genehmigung für das Führen der Flagge der „Freien Republik Schwarzenberg” zu erteilen, nicht entsprechen kann, da eine Zuständigkeit des Bundesministeriums der Verteidigung hierfür nicht besteht. Sie müßten dies daher an anderer Stelle beantragen.

Deutscher Städte- und Gemeindebund
Soweit es sich auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes hier nicht vielmehr um eine Fragestellung nach urheberrechtlichen, markenschutzrechtlichen oder gar zum Schutz von staatlichen Symbolen getroffenen Regelungen handelt, wäre eine für Ihr Begehren zuständige Behörde auf landes- bzw. kommunaler Ebene vor Ort zu suchen.

DEUTSCHER BUNDESTAG
Petitionsausschuß
Pet 1-13-06-11400-062121
Bei der von Ihnen als Abbildung übersandten Flagge handelt es sich dem äußeren Anschein nach um die Europafahne. Diese ist kein geschütztes Staatssymbol der Bundesrepublik Deutschland. Für die von Ihnen erstrebte Genehmigung zur Verwendung dieses europäischen Symbols ist somit nicht der Deutsche Bundestag, sondern der Petitionsausschuß des Europäischen Parlaments, Rue Belliard 99 – 103, B-1047 Brüssel, zuständig. Ich stelle Ihnen anheim, sich dorthin zu wenden.

SÄCHSISCHER LANDTAG

PETITIONSAUSSCHUSS
Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Thomas Mädler, dankt Ihnen für das Vertrauen, welches Sie mit Ihrer Zuschrift dem Landtag gegenüber zum Ausdruck gebracht haben….
Der Petitionsausschuß wird sich auf seiner nächsten Sitzung mit Ihrem Schreiben und dem Ergebnis der Vorprüfung beschäftigen. Sollte der Ausschuß den oben dargestellten Standpunkt teilen, so wird Ihr Schreiben, Ihr Einverständnis voraussetzend, an den Staatsminister der Justiz des Freistaates Sachsen, Herrn Steffen Heitmann, weitergeleitet.

EUROPÄISCHE KOMMISSION
Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland
Sehr geehrte Herren,
wir haben Ihr Schreiben über das Bundesministerium des Innern und das Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur erhalten.
Die Verwendung der Europaflagge, wie es Ihr Beispiel zeigt, ist so leider nicht möglich. Die Flagge muß noch mehr entfremdet werden, bzw. muß der Tannenbaum wesentlich größer als die Sterne hervorgehoben werden. Der bekannte Geraer Grafiker hat in die Europaflagge lediglich einen Stern mehr in Form eines Tannenbaums eingefügt. Dies kann so immer noch leicht zu Verwechslungen mit dem Logo einer der europäischen Institutionen führen.
Nach Veränderung bitten wir Sie nochmals, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Zu Ihrer Information sende ich Ihnen noch leihweise ein GrafikHandbuch.

FORUM BÜRGERINNEN- UND BÜRGERBEWEGUNGEN
Hamburg
Bedauerlicherweise müssen vorab noch einige Fragen geklärt werden:
1. Ihr Symbol hat starke Ähnlichkeit mit dem Europäischen Union. Beabsichtigen Sie den Beitritt zu dieser supranationalen Organisation zu beantragen ? Gibt es ähnliche Beitrittsabsichten zur NATO, zum Europarat, zur UNO oder anderen supranationalen Organisationen ? Wenn ja, zu welchen ?
2. Neben den zwölf Sternen haben Sie als dreizehntes einen Weihnachtsbaum in Ihrem Wappen. Bedeutet dies, daß Sie den 24. bzw. 25. Dezember zum Natioanlfeiertag erklären wollen ?
3. Die FREIE REPUBLIK SCHWARZENBERG ist in den 40er Jahren entstanden, weil ein Sergant der amerikanischen Armee sich zwischen einer West- und Ostgrenze zu entscheiden hatte. Bei seiner Entscheidung spielte eine Münze eine bedeutende Rolle. Kopf bedeutete Westgrenze (und damit für eine Freie Republik Schwarzenberg). Wappen bedeutete Ostgrenze (und damit gegen diese Republik). Der Offizier entschied sich für den Kopf. Sie wollen sich für das Wappen entscheiden. Warum ?
4. Kreativität wird nicht immer bei Obrigkeiten geschätzt. Schon aktives Denken ist, wie es bei Jean Cocteau (Bacchus) heißt, der ‘Kirche Feind’. – Welches Verhältnis haben Sie zu Obrigkeiten ?
Vorbehaltlich einer Prüfung Ihrer Antworten, erteilen wir als eine der zuständigen Institutionen eine vorläufige Genehmigung, die allerdings jederzeit widerrufen werden kann. Wir erwarten auch in Zukunft regelmäßig über Ihre Aktivitäten informiert zu werden.

Regierungspräsidium
Chemnitz
Diesbezüglich teilen wir Ihnen mit, daß uns keine gesetzliche Vorschrift bekannt ist, die in Ihrem Falle zum Zwecke der Erteilung einer Genehmigung anzuwenden wäre. Vor dem Hintergrund des übrigen Inhalts Ihres Schreibens, insbesondere Ihrer Absicht, eine „Freie Republik Schwarzenberg” auszurufen, erachten wir Ihr Anliegen als offensichtlich nicht ernst gemeint, weshalb eine sachliche Bearbeitung und Entscheidung entbehrlich ist.

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ
Seitens des Staatsministeriums der Justiz darf ich grundsätzlich davon ausgehen, daß Sie weiterhin ein Teil des Freistaates Sachsen bleiben werden. Im Hinblick auf den Freistaat Sachsen bestehen daher keine Bedenken gegen die Verwendung Ihres Symbols.